Gut stellen mit den Anwohnern:  8 Tipps für Gastronomen

Wohl jeder Gastronom dürfte es aus seinem Umfeld kennen oder vielleicht sogar schon selbst erlebt haben: Mit einem Gastro-Betrieb schafft man sich nicht nur Freunde. Wenn sich erst einmal der Erste einfindet, der irgendetwas am Betrieb oder seinen Auswirkungen zu kritisieren hat, dann kann es rasch kompliziert werden. Die Liste von Rechtskämpfen, die Gastronomen ausfechten müssen, ist ziemlich lang – sei es wegen vermeintlicher Ruhestörung, Geruchsbelästigung oder anderer Streitigkeiten.

Nun gilt in unserem Business zwar ebenfalls das alte Sprichwort „Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt“. Allerdings kann man durch eigenes, vielfach proaktives, Verhalten ebenso erwiesenermaßen eine ganze Menge dazu beitragen, um sich mit Anwohnern so gut zu stellen, dass Streits zumindest weniger wahrscheinlich werden. Acht Tipps für die Praxis liefern wir jetzt.

Rauchbremsen im Raucherbereich

Raucher gehören definitiv zu denjenigen Gästegruppen, die besonders viel „Nachbarn-Ärger“ verursachen können. Besonders wenn sie sich vor dem Haus ballen und es darüber oder über den unmittelbaren Nachbargebäuden Wohnungen gibt.

Natürlich wäre die beste Lösung die Einrichtung eines inneren Raucherbereichs. Das ist aber an bundeslandabhängige Vorgaben gebunden – und vielfach aus Platzmangel einfach nicht durchsetzbar.

Was jedoch häufig ginge, ist eine irgendwie geartete Verdünnung oder Ablenkung des Rauches. Schon wenn die Raucher vor dem Haus unter einem Schirm stehen, kann der aufsteigende blaue Dunst gebremst werden. Noch besser wird es, wenn er durch technische Maßnahmen verwirbelt oder gleich bis auf Dachhöhe abgesaugt wird.

Genügend Müllentsorgung

Just als dieser Artikel geschrieben wurde, hatte gerade das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass in Tübingen eine Sondersteuer auf Einwegverpackungen erhoben werden darf. Vorausgegangen war eine Beschwerde eines Schnellrestaurants.

Dieser Punkt zeigt, welche Kreise Müll von Zigarettenkippen bis Speiseverpackungen längst ziehen kann – und kein Gastronom sollte sich dabei nur auf das Wohlverhalten seiner Gäste verlassen.

Der Tipp lautet daher: Es muss im und vor dem Haus geradezu überreichliche Möglichkeiten geben, Abfälle sinngemäß zu entsorgen. Draußen müssen die Behälter  den dortigen Anforderungen des öffentlichen Raumes entsprechen – also stabil und witterungsbeständig sowie auffällig sein. Zudem sollte das Personal nach Möglichkeit im Rahmen seiner Tätigkeit darauf achten, auch vor dem Haus liegenden Müll rasch zu beseitigen. Egal, ob er von Gästen oder Passanten stammt oder ob es eine Außengastronomie gibt.

Müllvermeidung praktizieren

Selbst genügend Mülleimer garantieren leider nicht, dass alle Menschen ihre Abfälle entsprechend entsorgen. Wer jedoch nachweislich Möglichkeiten bietet, um Müll zu vermeiden, macht sich dennoch weniger angreifbar:

  • Nicht nur der Mehrwegpflicht auf vorgeschriebenem Wege folgen, sondern absolut immer Möglichkeiten zum Mitbringen eigener Behälter bieten (dann aber unbedingt mit Hygiene-Disclaimer).
  • Bei Einweg-Elementen möglichst deutlich sparen. Besonders bei Dingen, die erfahrungsgemäß rasch weggeworfen werden – etwa Ketchup-Tütchen.
  • Gäste sichtbar und deutlich darum bitten, keinen Müll wild zu entsorgen.
  • Wo keine Reduktion möglich ist, über kompostierende Alternativen nachdenken.

Doch Vorsicht bei letzterem: Vieles, was als kompostierbar beworben wird, verrottet nur unter den kontrollierten Bedingungen einer industriellen Kompostierungsanlage wirklich schnell. Hier lautet das Stichwort „Gartenkompostierbarkeit“

Schalldämmung betreiben

Wer sehen möchte, was Kollegen Tag für Tag ausfechten müssen, der muss nur googlen „Klage + Außengastronomie“. Praktisch immer geht es dabei um Lärmbelästigung. Sicherlich ein Themengebiet, das so lange zu Streit führen wird, wie es Gasthäuser in bewohntem Umfeld gibt.

Es dürfte an dieser Stelle müßig sein, Gastronomen daran zu erinnern, bei der Einhaltung der allgemeinen gesetzlichen Pflichten sowie besonderen regionalen Vorgaben wirklich pingelig zu sein. Allerdings ist die Außengastronomie nicht der einzige diesbezügliche Streitauslöser. Daher einige Tipps:

  • Bei der Einrichtung möglichst Außenwände (auch zu Nebengebäuden) und Decken dämmen. Dafür gibt es verschiedene, teils rasch rückbaubare Optionen.
  • Bei Außentüren mit „Schleusen“ arbeiten, damit der größte Lärm nie ungebremst auf die Straße dringen kann.
  • Bässe herunterdrehen, Basslautsprecher durch weiche Materialien vom Gebäude entkoppeln und Lautsprecher generell korrekt ausrichten.

Dabei gilt zudem: Je lauter die Musik ist, desto lauter müssen sich die Gäste unterhalten. Schon wenige Dezibel weniger können hier aufgrund des menschlichen Schallempfindens enorm wirksam sein.

Tipp: Wenn es einen Außenbereich gibt, der nach 22 Uhr nicht mehr genutzt werden darf, dann ist es unbedingt sinnvoll, dorthin führende Türen völlig zu verschließen. Das erspart es, andauernd das Personal mit einer „Wachpostenaufgabe“ zu betrauen und Gäste wieder hineinzubitten.

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Wählerisch bei den Gästen sein

Eine regelrechte Selektion an der Tür gibt es nur bei Clubs oder gar Großraum-Diskotheken? Wer so denkt, denkt wahrscheinlich nicht an all den Ärger, den schon ein klagender Anwohner bereiten kann.

Tatsache ist: Verschiedene Klientel neigen eher dazu, sich laut oder in einer anderen Form störend zu verhalten. Solange diese Personenkreise nicht zur primären Zielgruppe des Hauses gehören, sollten Gastronomen sich deshalb gut überlegen, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen.

Das gilt beispielsweise für Junggesellenabschiede ebenso wie für generell angetrunkene Gäste, feiernde Sportfans oder -mannschaften oder Anhänger bestimmter Szenen. Solange das nicht in einer ungebührlichen (und verbotenen) Diskriminierung mündet, gibt das Hausrecht hierbei viele Freiheiten – und kann jede Menge Ärger vermeiden helfen.

Die Anwohner spezieller behandeln

Einmal mehr eröffnet das Hausrecht Möglichkeiten. Diesmal welche, die vielleicht nicht jeder Gastronom „auf dem Schirm hat“. Denn natürlich liegt es im Rahmen des gastronomischen Handlungsspielraumes, Preise anzupassen. Das bedeutet unter anderem, dass etwas wie ein Stammkundenrabatt völlig legitim ist.

Mancher ahnt es jetzt vielleicht schon: Wo man Stammkunden günstigere Preise geben kann, dürfte es nicht schwierig sein, Ähnliches den Anwohnern zugutekommen zu lassen. Darauf hingewiesen wird per Aushang oder Mundpropaganda, legitimiert wird sich per Kundenkärtchen, das jeder nach Vorlage eines Adresseintrags erhalten kann.

Wozu das Ganze? Ganz einfach: Wer jemandem einen solchen „Gefallen“ tut, bei dem ist man in aller Regel eher geneigt, über bestimmte Dinge hinwegzusehen. Was heute 10 Prozent weniger pro Gericht sind, kann übermorgen vielleicht den Unterschied zwischen einem Schulterzucken und einem Anruf beim Ordnungsamt ausmachen.

Hochwertige Filter nutzen

Geruchsempfinden und somit die Schwelle der Geruchsbelästigung mögen in weiten Teilen subjektiver Natur sein. Wahr ist aber ebenfalls, dass es zur Auflage vieler Küchen gehört, Abluftanlagen mit Filtereinrichtungen einzusetzen, um insbesondere die Gerüche von Fritteusen und Grilltechnik zu reduzieren.

Allerdings hängt die Effektivität der Filtrierung nicht nur von einer regelmäßigen Wartung ab, sondern kann sich zwischen den Produkten mitunter beträchtlich unterscheiden. Ganz besonders dann, wenn ein besseres System „nur“ eine höhere Einmalausgabe bedeutet (im Gegensatz zu höheren Dauerkosten) sollten Gastronomen dringend darüber nachdenken, darin zu investieren.

Einmal mehr gilt: Diese Ausgabe kann auf lange Sicht eine Menge Ärger einsparen.

Falls möglich keine „Risikoveranstaltungen“ abhalten

Was haben Public Viewings, Sonderveranstaltungen zu Saint Patrick’s Day und so manche Mottoparty gemeinsam?

  • Für den Gastronomen bedeuten sie oftmals eine deutliche Steigerung des Gästeaufkommens und dadurch Einnahmen, Gewinne und Bekanntheitsgrad.
  • Für die Anwohner hingegen bedeutet es zusätzliche Störungen, die diejenigen des normalen Betriebs übertreffen und vielleicht manches Fass zum Überlaufen bringen können.

Ergo: Ein klassisches zweischneidiges Schwert. Eine wirkliche Universallösung gibt es nicht, wohl aber einen guten Rat: Sofern es möglich ist, sollten Gastronomen derartige „Risikoveranstaltungen“ nur dann abhalten, wenn Ähnliches sowieso in der näheren und weiteren Umgebung geschieht.

Einfaches Beispiel: Zwischen Schwerdonnerstag und Veilchendienstag wird nicht nur in den Hochburgen in fast jeder Lokalität mehr oder weniger stark Karneval gefeiert – keine Risikoveranstaltung.

Käme jedoch ein Gastronom irgendwann Ende des Sommers auf die Idee, eine „Karnevals-Halbzeit-Party“ abzuhalten, weil das Datum in der Mitte zwischen Aschermittwoch und 11.11. liegt, dann wäre es sicherlich riskanter – zumal nicht jeder die typischen Karnevals-Hits mag; besonders nicht außerhalb der Session.

Zusammengefasst: Keine Unterwerfung, aber Rücksichtnahme, bitte!

Nur wenige Gastronomen haben keine Anwohner im unmittelbaren Umfeld, die sich am reinen Betrieb stören könnten. Und diejenigen, die es tun, haben mit anderen Herausforderungen zu kämpfen.

Tatsache ist, Gastronomie kann Anwohner durchaus stören. Tatsache ist ebenfalls, dass manche Menschen sich schneller stören lassen als andere. Ebenso ist es Tatsache, dass sich gestört fühlende Anwohner den Betrieb äußerst schwierig machen können – mitunter bis zu einem Punkt, an dem eine Schließung droht.

Jeder Gastronom tut deshalb gut daran, die Anwohnerschaft zumindest immer zu bedenken, wenn er das Haus morgens aufschließt oder über neuen Ideen grübelt. Das bedeutet nicht, sich aus Sorge vor möglichem Ärger jede gute Geschäftsidee zu verkneifen. Wohl aber sollte es bedeuten, etwas achtsamer zu sein. Nicht alles, was theoretisch durch die Gesetze möglich wäre, muss auch in jedem Einzelfall praktisch eine gute Idee sein.

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