Speisenkalkulationsrechner für die Gastronomie
Kalkulieren Sie Gerichte von der einzelnen Zutat bis zum belastbaren Verkaufspreis. Der Rechner berücksichtigt Gebindegrößen, Rezeptmengen, Putz- und Garverluste, Personal, Energie, Verpackung, Gemeinkosten, Deckungsbeitrag und Mehrwertsteuer.
Gericht vollständig kalkulieren
Was macht diesen Speisenkalkulationsrechner genauer?
Viele einfache Kalkulationsrechner beginnen erst beim bereits bekannten Wareneinsatz je Portion. Das ist schnell, übersieht aber oft die Fehler, die davor entstehen. Dieser Speisenkalkulationsrechner setzt deshalb bei der tatsächlichen Rezeptur an. Für jede Zutat werden Einkaufspreis, Gebindegröße, verwendete Menge und Ausbeute erfasst. Erst daraus entstehen die realen Zutatenkosten der Rezeptur und der Wareneinsatz je Portion.
Zusätzlich können Personalaufwand, Energie, Verpackung, weitere variable Kosten und ein Gemeinkostenanteil berücksichtigt werden. Der Rechner stellt anschließend drei Preiswege gegenüber: Ziel-Wareneinsatz, Vollkosten mit Gewinnaufschlag und gewünschter Deckungsbeitrag. Damit erkennen Sie nicht nur einen rechnerischen Verkaufspreis, sondern auch, welcher Ansatz für Ihr Gericht den höchsten erforderlichen Mindestpreis ergibt.
Speisenkalkulation beginnt beim Einkauf
Ein Einkaufspreis ist nur dann aussagekräftig, wenn die zugehörige Menge bekannt ist. Ein Gebinde mit 2,5 Kilogramm zu 18 Euro kann nicht direkt mit einer Rezeptmenge von 180 Gramm verglichen werden. Der Rechner wandelt deshalb Gramm und Kilogramm sowie Milliliter und Liter automatisch um. Stückartikel werden separat berechnet.
Tragen Sie Einkaufspreise möglichst netto ein. Preisnachlässe, Rückvergütungen oder dauerhaft vereinbarte Konditionen sollten nur berücksichtigt werden, wenn sie tatsächlich verlässlich sind. Bei stark schwankenden Rohwaren kann ein Durchschnittspreis aus mehreren Lieferungen sinnvoller sein als ein einzelner Aktionspreis.
Putzverlust, Garverlust und Ausbeute richtig berücksichtigen
Die Ausbeute beschreibt, welcher Anteil der eingekauften Rohware tatsächlich in der Rezeptur nutzbar ist. Schalen, Knochen, Fett, Parüren, beschädigte Ware und Garverlust erhöhen die Kosten der verwertbaren Menge. Bei einer Ausbeute von 80 Prozent müssen rechnerisch 1,25 Kilogramm Rohware eingekauft werden, um ein Kilogramm nutzbare Menge zu erhalten.
Die Ausbeute sollte zur eingegebenen Rezeptmenge passen. Wird die Rezeptmenge als servierfertige Nettomenge angegeben, muss der gesamte Verlust bis zu diesem Punkt berücksichtigt werden. Wird dagegen bereits die eingesetzte Rohmenge eingetragen, darf derselbe Verlust nicht nochmals abgezogen werden. Eine konsequente betriebliche Definition verhindert Doppelberechnungen.
Wareneinsatz je Portion berechnen
Der Wareneinsatz je Portion besteht aus den anteiligen Zutatenkosten der gesamten Rezeptur. Dazu werden die Kosten aller Zutaten addiert und durch die erzeugte Portionszahl geteilt. Die Portionszahl muss realistisch sein. Werden aus einer Rezeptur theoretisch zehn, in der Praxis aber nur neun Teller angerichtet, verteilt sich derselbe Wareneinsatz auf weniger Portionen.
Gewürze, Frittieröl, Garnituren, Brotbeigaben, Dips und Verbrauchsmaterialien werden häufig vergessen. Kleine Einzelbeträge wirken unbedeutend, können sich bei hoher Verkaufszahl aber deutlich auf das Ergebnis auswirken. Entweder werden sie als eigene Zutat oder gesammelt unter weiteren variablen Kosten erfasst.
Personalkosten in der Rezeptkalkulation
Der Stundenlohn allein bildet die tatsächlichen Personalkosten nicht vollständig ab. Für eine interne Kalkulation ist ein betrieblicher Personalkostensatz sinnvoll, der neben dem Bruttolohn auch Arbeitgeberanteile, Ausfallzeiten und weitere personalbezogene Kosten berücksichtigt. Der Rechner multipliziert diesen Satz mit der Arbeitszeit der gesamten Rezeptur.
Bei der Arbeitszeit sollte nur der dem Gericht zurechenbare Aufwand angesetzt werden. Läuft ein Garprozess ohne aktive Bearbeitung, muss nicht zwingend die gesamte Zeit als Personalzeit gerechnet werden. Werden mehrere Gerichte parallel vorbereitet, ist eine sachgerechte Aufteilung notwendig.
Energie, Verpackung und variable Nebenkosten
Strom, Gas und Wasser können je Rezeptur direkt angesetzt oder über betriebliche Durchschnittswerte verteilt werden. Bei energieintensiven Gerichten, langen Garzeiten oder häufig genutzten Fritteusen kann dieser Anteil relevant sein. Der separate Gastrogeräte-Stromverbrauchsrechner hilft dabei, den Energieeinsatz einzelner Geräte näherungsweise zu bestimmen.
Bei Lieferdienst und Außer-Haus-Verkauf gehören Verpackung, Deckel, Besteck, Servietten, Tragetaschen und gegebenenfalls Provisionen zu den variablen Kosten. Der Rechner erfasst Verpackung pro Portion. Plattformprovisionen lassen sich über weitere variable Kosten abbilden, sollten bei prozentualer Berechnung jedoch regelmäßig überprüft werden.
Gemeinkosten je Portion festlegen
Miete, Versicherungen, Verwaltung, Kassensystem, Reinigung, Marketing und nicht direkt zurechenbare Personalkosten entstehen unabhängig von einer einzelnen Zutat. Für die Vollkostenkalkulation müssen diese Gemeinkosten auf die verkauften Leistungen verteilt werden. Ein pauschaler Gemeinkostenanteil je Portion ist eine praktikable Annäherung, wenn noch keine detaillierte Kostenstellenrechnung vorhanden ist.
Der Anteil sollte aus realen Betriebszahlen abgeleitet werden. Teilen Sie die relevanten monatlichen Fixkosten nicht nur durch die Anzahl der Hauptgerichte, sondern durch eine sinnvoll gewichtete Gesamtmenge aller verkauften Leistungen. Getränke, Beilagen, Frühstück und andere Umsatzbereiche können ebenfalls zur Deckung beitragen.
Drei Kalkulationswege im direkten Vergleich
Preis nach Ziel-Wareneinsatz
Der Ziel-Wareneinsatz setzt die Zutatenkosten ins Verhältnis zum Nettoverkaufspreis. Bei 3 Euro Zutatenkosten und einem Zielwert von 30 Prozent ergibt sich ein Nettoverkaufspreis von 10 Euro. Diese Methode ist leicht verständlich, berücksichtigt aber Personal- und Gemeinkosten nur indirekt.
Preis nach Vollkosten und Gewinn
Hier werden Zutaten, variable Kosten und Gemeinkosten je Portion addiert. Anschließend wird der gewünschte Gewinnaufschlag angewendet. Diese Methode zeigt, welcher Preis erforderlich ist, um die eingegebene Kostenstruktur vollständig abzudecken.
Preis nach Deckungsbeitrag
Der Deckungsbeitrag ist der Betrag, der nach Abzug der variablen Kosten zur Deckung der Fixkosten und für den Gewinn verbleibt. Der Rechner addiert den gewünschten Deckungsbeitrag zu den variablen Kosten. Das ist besonders hilfreich, wenn Gerichte mit sehr unterschiedlichen Zutatenkosten miteinander verglichen werden.
Warum der höchste Preis nicht automatisch der richtige Kartenpreis ist
Der höchste rechnerische Mindestpreis zeigt, welche Anforderung aktuell am strengsten ist. Der Marktpreis hängt zusätzlich von Konzept, Standort, Portionsgröße, Qualität, Wettbewerb und Zahlungsbereitschaft ab. Liegt der erforderliche Preis deutlich oberhalb des marktüblichen Preises, sollte nicht nur der Aufschlag reduziert werden. Prüfen Sie Rezeptur, Einkauf, Ausbeute, Portionsgröße, Arbeitsablauf und Positionierung des Gerichts.
Ist-Preis und monatliche Wirkung prüfen
Mit dem aktuellen Bruttopreis berechnet das Tool Wareneinsatzquote, Deckungsbeitrag und Ergebnis nach den eingegebenen Vollkosten. Die optionale monatliche Verkaufszahl zeigt, wie sich ein zu niedriger oder ausreichend hoher Preis auf das Monatsergebnis des einzelnen Gerichts auswirken kann. Schon kleine Preisabweichungen summieren sich bei häufig verkauften Artikeln.
Speisekarte nicht nur nach Wareneinsatz bewerten
Ein Gericht mit niedriger Wareneinsatzquote ist nicht automatisch besser als ein Gericht mit höherer Quote. Entscheidend sind auch absoluter Deckungsbeitrag, Verkaufshäufigkeit, Produktionsaufwand, Verderbsrisiko und strategische Bedeutung. Eine Renner-Penner-Analyse oder ein Menu-Engineering-Ansatz verbindet Beliebtheit und wirtschaftlichen Beitrag.
Wann sollte neu kalkuliert werden?
- bei geänderten Einkaufspreisen oder Lieferanten
- bei neuer Portionsgröße oder Rezeptur
- bei veränderten Lohn- und Energiekosten
- bei neuen Verpackungen oder Plattformprovisionen
- vor einer neuen Speisekarte oder Saisonkarte
- wenn Wareneinsatz und Inventurergebnis vom Soll abweichen
Datenschutz und Export
Die Berechnung erfolgt im Browser. Über „Lokal speichern“ können die eingegebenen Daten im lokalen Speicher des verwendeten Browsers abgelegt werden. Der CSV-Export erstellt eine Datei mit Zutaten und Ergebnissen, die beispielsweise in einer Tabellenkalkulation weiterbearbeitet werden kann. Bei gemeinsam genutzten Geräten sollten sensible Einkaufspreise nicht dauerhaft gespeichert werden.
Häufige Fragen zur Speisenkalkulation
Welche Einkaufspreise soll ich eintragen?
Verwenden Sie möglichst die tatsächlich erwarteten Netto-Einkaufspreise einschließlich dauerhaft geltender Konditionen. Kurzfristige Sonderpreise können das Ergebnis verzerren.
Was bedeutet Ausbeute von 80 Prozent?
Von der eingekauften Menge sind 80 Prozent für die definierte Rezeptmenge nutzbar. Für 800 Gramm nutzbare Menge wären rechnerisch 1.000 Gramm Rohware erforderlich.
Ist der Ziel-Wareneinsatz immer 30 Prozent?
Nein. Der passende Zielwert hängt unter anderem von Konzept, Gericht, Preisniveau, Personalkosten und Gemeinkosten ab. Der voreingestellte Wert ist nur eine anpassbare Orientierung.
Warum werden drei Verkaufspreise berechnet?
Jede Methode beantwortet eine andere Frage. Ziel-Wareneinsatz betrachtet die Zutatenquote, Vollkosten berücksichtigen alle eingegebenen Kosten und der Deckungsbeitrag zeigt den benötigten Beitrag oberhalb der variablen Kosten.
Welche Mehrwertsteuer gilt?
Seit 1. Januar 2026 werden Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen für Speisen in Deutschland grundsätzlich mit 7 Prozent besteuert; Getränke sind davon ausgenommen. Sonderfälle sollten steuerlich geprüft werden. Der Wert im Rechner ist frei änderbar.
Kann ich Getränke damit kalkulieren?
Grundsätzlich ja, wenn Gebinde, Ausschankmenge und passende Mehrwertsteuer eingetragen werden. Für Flaschen, offene Getränke und Cocktails wäre ein eigener Getränkekalkulationsrechner jedoch komfortabler.
Ersetzt der Rechner eine betriebswirtschaftliche Beratung?
Nein. Er liefert eine nachvollziehbare Kalkulationshilfe. Die sachgerechte Verteilung von Gemeinkosten, steuerliche Behandlung und strategische Preisentscheidung bleiben betriebsindividuell.
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